Der bisherige Lkw-Führerschein der Klasse 2 wird durch die Fahrerlaubnisklasse C ersetzt. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Die frühere Fahrerlaubnisklasse 1, erforderlich zum Führen von Krafträdern, wurde in die Klassen 1, 1a und 1b unterteilt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)