Aber was folgt aus dem Argument, niemand dürfe von einem biologischen Faktum auf eine Norm schließen? (Quelle: Die Zeit 2001)
Wer eine Befruchtung verhindert, kann die Rechte eines Organismus noch nicht verletzen, der noch nicht existiert; aber wenn er ins Dasein getreten ist, setzt dieses Faktum der menschlichen Willkür weitestgehende Schranken. (Quelle: Die Zeit 2001)
Für ihn stellt es nichts als einen "naturalistischen Fehlschluss" dar, "die Ableitung einer Norm aus einem Faktum". (Quelle: Die Zeit 2001)