Wenn bei der den Schaden der Kl. verursachenden Flasche dickwandigeres Glas verwendet wurde, war damit möglicherweise der theoretische Festigkeitswert ihres Glases erhöht (vgl. OLG Frankfurt a.M., VersR 1993, 845 (846)). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)