Ferner seien bestimmte Waren- und Materialvorräte nicht und ein Festposten "Festwert Werkzeug" mit einem zu geringen Pauschalwert aufgeführt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
(3) § 256 Satz 2 in Verbindung mit § 240 Abs. 3 über die Bewertung zum Festwert ist auf Grundstücke, Bauten und im Bau befindliche Anlagen nicht anzuwenden. (Quelle: Gesetze: HGB, UB Media)