Fast zeitgleich plädiert er dafür, das Folterverbot für Polizisten zu lockern. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Dessen Einschränkung durch das Folterverbot gilt ohne jede Einschränkung. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
So hält der Heidelberger Staatsund Völkerrechtler Karl Doehring Ausnahmen vom allgemeinen Folterverbot für zulässig, wenn andere Menschen sonst ums Leben kämen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)