Bei fünf bis acht Prozent sei eine Frühbehandlung nötig. (Quelle: Die Welt Online)
Die gesetzliche Krankenversicherung trägt eine Frühbehandlung bisher nur in Ausnahmefällen. (Quelle: Die Welt Online)
Das Ziel einer solchen Frühbehandlung sei die Vorbeugung und Regulierung von früh ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen, heiß es. (Quelle: Die Welt Online)