Die Fristenregelung im neuen Hochschulrahmengesetz will es so (ZEIT Nr. 4/02). (Quelle: Die Zeit 2002)
Gemäß der neuen Fristenregelung dürfen Nachwuchswissenschaftler künftig nach dem Diplom nur in begründeten Fällen länger als zwölf Jahre an der Universität bleiben, Promotionsdauer inklusive. (Quelle: Die Zeit 2002)
Britische Experten halten die deutsche Fristenregelung für unsinnig [weiter_dreieck_r_weiss.gif] mehr (Quelle: Die Welt Online)