Kosten: eine einmalige Bearbeitungsgebühr von ein Prozent der Finanzierungssumme, Garantieprovision (0,7 Prozent), festes Jahresentgelt von sechs Prozent (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Dieser Zweck würde aber beeinträchtigt werden, wenn im Laufe einer längeren Vertragsdauer Provisionsminderbeträge mit höheren Einnahmen im Hinblick auf die Garantieprovision zu verrechnen wären. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Das LSG hat die Bekl. verurteilt, Kaug in Höhe der Provision abzügl. bereits gezahlter 3000,- DM Garantieprovision, zu zahlen. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)