Das Urteil könnte über den konkreten Fall hinaus Bedeutung bekommen, wenn sich der BGH grundsätzlich zur Verwendung von Gattungsbegriffen wie "Bücher" oder "Rechtsanwälte" in Domain-Namen äußert. (Quelle: DIE WELT 2001)
Die Verwendung von Gattungsbegriffen als Internet-Adresse ist zulässig - so mancher Inhaber einer solchen Domain könnte sich aber über diese jüngste Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zu früh gefreut haben. (Quelle: Die Welt 2001)
Aus Gattungsbegriffen und generischen Produktbeschreibungen lassen sich eben nur schwer Marken aufbauen. (Quelle: DIE WELT 2000)