Dennoch gilt für Autofahrer die Gefährdungshaftung. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Es gibt parallele Fälle, die bereits juristisch geregelt sind: die Gefährdungshaftung für Hunde beispielsweise oder die Haftung für komplexe technische Systeme wie etwa Kernkraftwerke oder die Produkthaftung des Herstellers von Haarfönen. (Quelle: Die Zeit 1997)
Die Haftung ist eine Gefährdungshaftung, das bedeutet, dass die Versicherung bei jedem Schaden zahlen mussunabhängig davon, wer die Schuld an der Katastrophe trägt. (Quelle: Die Zeit 2002)