Dies sei keineswegs eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, da das Verbot grundsätzlich und nicht nur für bestimmte Themen gelte. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Der Außenminister legt sich ins Zeug, als gelte es, seine grüne Parteibasis zu überzeugen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Dies gelte auch für den Fall, dass die vereinbarte Tätigkeit wegen eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes zunächst nicht ausgeübt werden könne. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)