Der Staatsanwalt beantragte lebenslängliche Höllenstrafe und Stellung unter Polizeiaufsicht wegen Gemeingefährlichkeit der in Frage kommenden Individuen. (Quelle: Franziska Gräfin zu Reventlow - Das Jüngste Gericht)
Nach dem Willen Bayerns sollte es möglich werden, Straftäter, bei denen sich die Gemeingefährlichkeit erst im Gefängnis zeigt, auch noch nach Ablauf der verhängten Freiheitsstrafe in Sicherungsverwahrung zu nehmen und damit die Allgemeinheit zu schützen. (Quelle: Die Welt 2001)
Sie erfordern zwingend eine Verurteilung als schwerer Wiederholungstäter und die Feststellung eines "Hanges" zu Gemeingefährlichkeit. (Quelle: Die Welt 2001)