Natürlich nicht. §34 StGB ist eben keine Generalvollmacht, sich bei "Gefahr" nach Gutdünken über Recht und Gesetz hinwegzusetzen. (Quelle: Neues Deutschland 2003)
"Ich meine, Sie hätten Generalvollmacht", lachte Frau Biermann. (Quelle: Hermann Essig - Taifun / 9)
Ich habe vom Generalissimo Generalvollmacht." (Quelle: Karl May - In der Höhle des Löwen)