Die Wirkungen dieses Paragraphen waren der Art, daß ich der kompetenten Behörde, falls es ihr um die Förderung der Jugend ernstlich zu tun ist, den Vorschlag mache, künftighin folgende Ukase unter die Gesetzessammlung mit aufzunehmen: (Quelle: Ernst Eckstein - Gesammelte Schulhumoresken / Vom Rauchen)
Es dürfte daher zweckmäßig sein, die alten Anerbenrechte, die für die einzelnen Provinzen in der Preußischen Gesetzessammlung - in entsprechender Weise für die beteiligten Länder - verkündet worden sind, wieder aufleben zu lassen. (Quelle: Die Zeit 1946)
Der "II. Abtheilung für die Criminalpolizei", heißt es in der Hamburgischen Gesetzessammlung Nr. 64 am 30. Dezember, liege "die gesamte polizeiliche Thätigkeit in Criminalsachen nach Maßgabe der Strafprozeßordnung und der sonst bestehenden Gesetze ob". (Quelle: DIE WELT 2000)