Ab 2002 gilt zudem das Halbeinkünfteverfahren: Spekulationsgewinne werden nach dieser Gewinnermittlungsart nur noch zur Hälfte versteuert. (Quelle: DIE WELT 2000)
Es sollte erwogen werden, so die Rechnungsprüfer, diese Gewinnermittlungsart entweder zu ändern oder ganz aufzuheben. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Dies bedarf daher ergänzender Feststellungen zur Gewinnermittlungsart und zum Zeitpunkt der Zahlung. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)