Den Merkmalen oder Merkmalsgruppen sind deutlich vom Text abzusetzende Gliederungszeichen vorauszustellen. (Quelle: Schoenfelder Gesetze)
Diese treten neben die erhalten bleibenden sachlich-systematischen Gliederungszeichen; im wesentlichen bei jedem solchen Zeichen steht eine Randnummer. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)