Sie wird mit namenlosem Jubel empfangen werden, sie wird keine Neider haben; vielmehr wird sich in ihr jeder geehrt fühlen, und ein Fest wird es geben, als ob die gesamte Bevölkerung in den Grafenstand erhoben worden wäre. (Quelle: Marie von Ebner-Eschenbach - Bozena / 19 - 1)
Mein gnädigster Herr hat geruht, mich aus eigenem Rechte in den Grafenstand zu erheben. (Quelle: Otto Julius Bierbaum - Prinz Kuckuck / IV - B - Hamburger Reflexbewegungen, 1. Teil)
Albert Julius von Schwerin, der jetzige Besitzer von Wustrau, ward 1859 unter dem Namen von Zieten-Schwerin in den Grafenstand erhoben. (Quelle: Theodor Fontane - Wanderungen durch die Mark Brandenburg / Am Ruppiner See - Wustrau (1))