"Zwar gewährleisten die geltenden Grenzwerte den Schutz der Bevölkerung vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren. (Quelle: Die Welt 2001)
Die Kläger hätten nicht glaubhaft machen können, dass trotz der Einhaltung der Grenzwerte eine Gesundheitsgefährdung bestehe. (Quelle: DIE WELT 2000)
Nachbarrecht: Mieter von Wohnungen in der Nähe einer Mobilfunkanlage haben keinen Beseitigungsanspruch, wenn die Anlage die einschlägigen Grenzwerte einhält. (Quelle: DIE WELT 2000)