Das bedeutete für die bäuerlichen Untertanen noch im 17. und 18. Jahrhundert verbreitet persönliche Freiheit, freie Vererblichkeit der bäuerlichen Güter sowie auf den Besitz und nicht auf die Person bezogene Grundlasten. (Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)
Der CDU ging es vor allem um Vereinfachungen bei der Festlegung sogenannter Grundlasten und beim Bauen über mehrere Grundstücke hinweg. +++ (Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Dem Sachbesitz wird bei Grunddienstbarkeiten und Grundlasten die tatsächliche Ausübung des Rechtes gleichgestellt . (Quelle: Schweizer BGB)