Es empfiehlt sich jedoch, die für den Fall einer Teillöschung der Hypothek aufschiebend bedingt vereinbarte und auf das Ursprungskapital bezogene Nebenleistung bereits bei Bestellung des Grundpfandrechts in den Grundbucheintrag aufzunehmen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Bei auf mehreren Grundstücken ruhenden Gesamtrechten kann das dingliche Recht nur insgesamt abgelöst werden, eine Ablösung des Grundpfandrechts an nur einem einzelnen Grundstück ist nicht möglich. Die anderen Eigentümer brauchen nicht mitzuwirken. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Diese mittelbaren Eintragungen dürfen nach § 1 II GBVorV zusammen mit dem Anlaßgeschäft (z.B. Eintragung des Grundpfandrechts) an der Grundbuchvorfahrt teilnehmen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)