Dadurch werde in unzulässiger Weise in die Rechte der von einer Trasse betroffenen Grundstückeigentümer eingegriffen. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Sie gilt seitdem als örtliche Bauvorschrift, nach der Bauherren und Grundstückeigentümer bei Sanierung und Neubau zu verfahren haben (KW-Rundschau berichtete). (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
"Die Kosten für die Grundstückeigentümer hätten vorher konkreter genannt werden müssen. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)