Für die Herstellerfirma ist es eine durchaus willkomme Begrenzung ihres Haftungsrisikos, wenn der Anwendungsbereich eines Medikamentes auf dem Papier eingeschränkt ist. (Quelle: Die Zeit 1999)
Generell sind Anwälte seit Beginn der 80er Jahre einer "Vervielfachung des Haftungsrisikos" ausgesetzt, stellt Professor Martin Henssler (Köln) fest. (Quelle: Süddeutsche Online)
Es darf keinesfalls soweit kommen, daß bei der engeren Wahl der Übernehmer-Kandidaten allein die Begrenzung des Haftungsrisikos für den BBF-Schuldenberg oder gar das Sparkalkül der Finanzministerinnen von Berlin und Brandenburg den Ausschlag geben. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)