Ausgenommen von dieser verschärften Strafregelung sind lediglich so genannte unabhängige Handwerker, also Kleinunternehmer, die nicht in der Handwerksrolle eingetragen sind. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Da es sich bei meiner Geschäftsidee wahrscheinlich um ein Handwerk im Sinne der Handwerksrolle handelt, muss ich eine Ausnahmeregelung für die Eintragung in der Handwerksrolle haben. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Das hat den Vorteil, dass sie sich nicht um die deutsche Handwerksordnung kümmern müssen mit ihren Gesellen- und Meisterprüfungen und Einträgen in die Handwerksrolle. (Quelle: Die Zeit 2002)