Tip der ABI: Anzahlung ist akzeptabel, aber es sollte möglich sein, den Hauptbetrag erst am Kursort zu entrichten. (Quelle: Die Zeit 1996)
Tilgung in der Reihenfolge Kosten der Rechtsverfolgung, Hauptbetrag, Zinsen (die entgegen §§ 197, 218 II BGB der Regelverjährung von dreißig Jahren unterliegen). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)