Der neue Eigentümer hat für den Austausch des Heizkessels eine zusätzliche Frist von zwei Jahren ab dem Eigentumsübergang - und die beginnt nicht vor dem 31. Dezember 2006. (Quelle: Die Welt 2001)
Ebenfalls neu ist ein Vertragsangebot, das gegen eine zusätzliche Jahresgebühr von 300 Mark die Wartung des Heizkessels sowie einen Notdienst umfasst. (Quelle: Die Welt 2001)
Das bedeutet: Wird das Geld für den Ersatz des plötzlich ausgefallenen Heizkessels verwendet, ist der vorzeitige Zugriff auf das Bausparguthaben kein Problem. (Quelle: Süddeutsche Online)