Für diejenigen, die für einen ausnahmslosen Schutz des Embryos eintreten, gilt auch das Herstellungsverbot ausnahmslos. (Quelle: Die Zeit 2001)
Das Herstellungsverbot umging er, indem er "Nobels Patent-Sprengöl" auf einem im Mälarsee verankerten Kahn produzieren ließ. (Quelle: Die Zeit 2002)
Dies ist allerdings insofern widersprüchlich geregelt, als das Herstellungsverbot nur im Geltungsbereich des deutschen Rechts gilt. (Quelle: DIE WELT 2001)