Daß die Tätigkeit nach dem Heuervertrag nichts mit der Küche zu tun haben sollte, macht der Zusatz "Gastronomie" deutlich. Dieser Zusatz verweist zwingend auf die Bedienungsabteilung hin. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Der Heuervertrag mit der Hamburger Leiharbeiterfirma geht über zehn Monate, Urlaubstage werden verrechnet. (Quelle: TAZ 1994)