Endgültig festgelegt werden die Tabuzonen für den Hochwasserschutz allerdings von den Städten und Gemeinden selbst, und zwar in den Regionalplänen, die jetzt in den 18 Planungsregionen Bayerns von den Kommunen erstellt werden. (Quelle: Süddeutsche Online)
Vielen Städten und Gemeinden wird die mit dem LEP verbindlich vorgeschriebene Ausweisung von Tabuzonen für den Hochwasserschutz vermutlich am meisten im Magen liegen. (Quelle: Süddeutsche Online)
Es enthält erstmals Grundlagen für die Ausweisung von Tabuzonen für den Hochwasserschutz. (Quelle: Süddeutsche Online)