den Anordnungen des Impfarztes haben alle am Impf- und Nachschautermin Beteiligten Folge zu leisten . (Quelle: IDS-Korpus)
Hierzu zählt auch eine Pflicht des staatlichen Impfarztes, die Personen, die durch die Impfung einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, hierauf hinzuweisen und ihnen die gebotenen Schutzmaßnahmen aufzuzeigen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)