Zweite Frage, die die Gemüter bewegt: Sind in den "bereichsspezifischen Datenschutzregelungen" einzelner Gesetze - zum Beispiel im Meldegesetz - Änderungen zugunsten eines ungehinderten Informationsflusses nötig? (Quelle: Die Zeit 2001)
Unverständnis äußerte die Vorsitzende zudem über die Art und Weise des Informationsflusses: "Der Rundfunkrat muss seitens des Senders informiert werden, wenn personelle Veränderungen auf Intendanz- oder Direktorenebene beabsichtigt sein sollten. (Quelle: DIE WELT 2001)
Trotz des mangelnden Informationsflusses seien aber entscheidende Fragen aufgetreten, erklärte Müller-Michaelis. (Quelle: Die Welt 2001)