Nur wer am Ende jeden Jahres die Jahresprüfung besteht, darf weiter studieren. (Quelle: Die Zeit 2000)
Der Vorgesetzte hat die Arbeit der Kl. im Dezember 1976 überprüft; unstreitig handelte es sich um die Jahresprüfung. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)