Nach jüdischem Glauben müssen so viele Körperteile eines Toten wie nur möglich beigesetzt werden. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Per Gesetz war er dazu legitimiert, denn auffällige Körperteile von Selbstmördern durften zu wissenschaftlichen Zwecken entnommen werden. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
"Männer dürfen Frauen nur ärztlich behandeln, wenn diese in Begleitung eines Familienangehörigen kommen und der Arzt nur die von der Krankheit direkt betroffenen Körperteile sieht." (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)