Danach soll das Gesetz nun "am letzten Tag des ersten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft" treten. (Quelle: Die Welt 2002)
Kein "schwarzer Freitag" mehr (Heraufsetzung der Stammvorgabe am letzten Freitag des Kalendermonats), kein Frust mehr beim haushohen Verfehlen der Vorgabe auf einem objektiv deutlich schwierigeren Platz als im Heimatclub. (Quelle: DIE WELT 2000)
Grundsätzlich kann ein Arbeitsverhältnis mit vierwöchiger Frist zum 15. oder zum Letzten eines Kalendermonats gekündigt werden. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)