Die nicht konsolidierten Verkäufe der Antiblockiersysteme durch das US- Joint Venture des Unternehmens stiegen um 22%, was zu einem Anstieg des Kapitalertrags führte. (Quelle: OTS-Newsticker)
1. in den Fällen des § 43 Abs. 1 Nr. 1 bis 4: 25 vom Hundert des Kapitalertrags, wenn der Gläubiger die Kapitalertragsteuer trägt, 33 1/3 vom Hundert des tatsächlich ausgezahlten Betrags, wenn der Schuldner die Kapitalertragsteuer übernimmt; (Quelle: Gesetze: ESTG; UB Media)