(Aktenzeichen 5 U 1789/89) Nach den Feststellungen des Gerichts war der heute fünfjährige Junge nach seiner Geburt mit sogenanntem Kindspech (bereits ausgeschiedenen Verdauungsresten) verschmiert. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Nach den Feststellungen des Gerichts war ein heute fünfjähriger Junge nach seiner Geburt mit sogenanntem Kindspech (bereits ausgeschiedenen Verdauungsresten) verschmiert. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)