Dieser Nachweis ist sehr schwierig, vor allem dann, wenn es sich wie hier um ein Kollegialgericht handelte und die beiden Beisitzer verstorben sind. (Quelle: Süddeutsche Online)
Die SPD verlange entsprechend einem Parteitagsbeschluß von 1993, daß die Anordnung eines "Wanzen"-Einsatzes von einem mit mehreren Richtern besetzten Kollegialgericht getroffen und von einer parlamentarischen Instanz kontrolliert werden müsse. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Erstens: In der Verfassung und nicht nur im einfachen Gesetz muß abgesichert sein, daß ein Kollegialgericht über die Wohnraumüberwachung entscheiden muß. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)