Die weltsolidarische Ermunterung, das Wohl des karger bezahlten Werktätigen ins Auge zu fassen, nährte sich aus dem Hintergedanken, den Konkurrenzpreis der Produkte ein wenig zu liften. (Quelle: Welt 1997)
Die Preiserstattung bei einem niedrigeren Konkurrenzpreis stellt nach Ansicht des LG Köln (Nr. 47) einen Preisnachlaß im Sinne des Rabattgesetzes dar. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)