Bleibt nur die Frage, welche Rückschlüsse gezogen werden, wenn die Honoratioren und Prominenten bei der Eröffnung auf der Kraftfahrstraße herumspazieren. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Denn bei der Umfahrung handelt es sich um eine sogenannte Kraftfahrstraße und auf dieser ist laut geltender Straßenverkehrsordnung das Radfahren verboten. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Erst zwischen dem Tunnelende bei der Villastraße und der Einmündung der Heilmannstraße ist die Cannstatter Straße als Kraftfahrstraße ausgewiesen. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)