Nach der Verwaltungsvorschrift über Verkehrsbeschränkungen bei zu hohen Benzol- und Dieselrußwerten darf selbst bei extremen Konzentrationen dieser krebserregenden Stoffe auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen weiter gerast werden. (Quelle: TAZ 1995)
"Autobahnen und Kraftfahrstraßen kommen für ein auch nur zeitweises Verkehrsverbot nicht in Betracht", heißt es in dem Papier. (Quelle: TAZ 1994)