Deshalb haften Kinder bis zum zehnten Lebensjahr grundsätzlich nie für einen bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug entstandenen Schaden. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Verhältnis zur Intensität der Rechtsgutgefährdung stand". ohne Kraftfahrzeug die Jahre über zurechtgekommen sein? (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Die Hiddenseer Exekutive genießt offenbar keine verkehrstechnischen Privilegien und muss wie das gemeine Volk ohne Kraftfahrzeug auskommen. (Quelle: Die Zeit 2003)