Am 26. 7. 1984 führte die letzte Zahlung zum Ausgleich des Kreditkontos bei der Bekl. zu 2. Danach überwies der Bekl. zu 1 am 15. 10. 1984 aus der Bürgschaftssicherheit einen Restbetrag von 15500 DM an den Darlehensnehmer zurück. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
1. Das BerGer. hat ausgeführt, der Kl. könne von dem Restsaldo des Kreditkontos Nr. ... bei der R-Bank in Höhe von 159922,34 DM (Position 1a der Schadensaufstellung) nur einen Betrag von 51394,64 DM ersetzt verlangen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)