Am 28. Dezember 1899 unterzeichnete der Kaiser eine militärstrafgerichtliche Vorschrift, mit der festgelegt wurde, daß bei Kriegsgerichten die Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Disziplin auszuschließen ist. (Quelle: Junge Welt 2000)
Es sind dies die "Wehrmachtskriminalstatistik" mit konkreten Angaben über Art, Zahl und Strafmaß der vor Kriegsgerichten verhandelten Verbrechen und Vergehen. (Quelle: Junge Freiheit 1998)
Aufgehoben werden sollen auch die Urteile von Stand-, Sonder- und Kriegsgerichten sowie des Volksgerichtshofs. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)