Entgegen der Rechtslage werde damit vorgespiegelt, daß selbst bei grobem Verschulden des Veranstalters keine Ansprüche wegen Lärmschädigung geltend gemacht werden können. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Fünf junge Caritas-Mitarbeiter verteilen 'Info-Flyers' mit den Themen Aids, Ecstasy und Lärmschädigung. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Jedes dritte der von der jetzt durchgeführten Untersuchung der Berufsgenossenschaft erfaßten Geräte war lauter eingestellt als 85dB(A), der Grenze der Lärmschädigung. (Quelle: TAZ 1992)