Da das Lastenausgleichsgesetz bei Erstellung der Eröffnungsbilanzen noch nicht vorlag, war eine rechnerische Lösung dieser Grundfrage nicht möglich. (Quelle: Die Zeit 1954)
Das Vorbild: das Lastenausgleichsgesetz von 1952. (Quelle: BILD 1999)
Das Lastenausgleichsgesetz schreibt vor, daß bei Rückgabe von Eigentum der früher gezahlte Lastenausgleich zurückzuzahlen ist. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)