Vielleicht ist man auch in der Anwendung der Vorbehaltsliste zu engherzig: Fliegendraht und Hühnerzaundraht gehören doch wirklich nicht zu den Ausfuhren, die einer Lieferungsgenehmigung bedürfen. (Quelle: Die Zeit 1952)
IKL erwägt Verfassungsklage wegen Vorgehen des Ausschusses / Firmen wußten von Einspruch gegen die Lieferungsgenehmigung (Quelle: TAZ 1987)