Ausgeschlossen von der Neuregelung sind Finanzgeschäfte, Versteigerungen, Lotteriespiele und Wetten, ebenso Lebensmittel und Getränke. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)
So gesehen sind Lotto- und Lotteriespiele nichts anderes als eine populäre Art von Sondersteuer mit geringfügiger Gewinnmöglichkeit. (Quelle: TAZ 1992)