Luecke: "Per Nießbrauchvereinbarung mit den Beschenkten kann er sich Einfluss und Einnahmen sichern." (Quelle: DIE WELT 2001)
Im Todesfall können die Erben wenigstens mit Steuervorteilen rechnen", sagt Andreas Luecke. (Quelle: DIE WELT 2001)
"Denn auf Grund der Kursverluste und der Tatsache, dass auf den Veräußerungsgewinn auch noch Einkommensteuer anfällt, kommt es manchmal so weit, dass die Verkaufserlöse nicht einmal zur Deckung der Erbschaftsteuer ausreichen", sagt Luecke. (Quelle: DIE WELT 2001)