Dort ist lediglich davon die Rede, daß für Inhaftierte "hinreichend Luftinhalt" vorhanden sein muß. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
2 Sie müssen hinreichend Luftinhalt haben und für eine gesunde Lebensführung ausreichend mit Heizung und Lüftung, Boden- und Fensterfläche ausgestattet sein. (Quelle: Schoenfelder Gesetze)