Im verhandelten Fall hatte das Gericht einem Paar Recht gegeben, das angesichts einer über drei Monate hinweg bestehenden Mäuseplage im gesamten Mietshaus den Mietvertrag fristlos gekündigt hatte. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Wohnungskündigung: Erleben Mieter über längere Zeit eine regelrechte Mäuseplage, die vom Vermieter nicht intensiv genug angegangen wird, so rechtfertigt dies die fristlose Auflösung des Mietverhältnisses durch die Mieter. (Quelle: Die Welt 2002)
Der Palast habe die Hilfe von Kammerjägern angefordert und erwäge die Schließung der Küche, wenn die Mäuseplage nicht innerhalb einer Woche im Griff sei, berichtete das britische Boulevardblatt "Sun". (Quelle: DIE WELT 2001)