Stechow wurde wegen Meineids und zweier Falschaussagen zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 4 500 Mark verurteilt. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Sommer wurde in den 80er Jahren in Berlin durch Streitigkeiten mit Mietern bekannt. 1992 wurde er wegen Meineids und Untreue in Millionenhöhe zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Wegen ihrer Aussagen im Prozeß gegen den Brandstifter sind sie auch wegen Meineids und uneidlicher Falschaussage angeklagt. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)